AGB

AGBs zum Download

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Abschluss
    Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit unseren Kunden, auch wenn wir darauf nicht mehr zusätzlich hinweisen.

  2. Preise
    Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zur Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

  3. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungen sind zahlbar:     30 Tage netto
                                                         10 Tage 2% Skonto
                                                           
    Bei in Fragestellung der Kreditwürdigkeit des Kunden behalten wir uns vor die Lieferung per Vorkasse auszuführen, sowie nach angemessener Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Abschluss zurückzutreten.

  4. Sachmängelhaftung

    • Wenn der Kunde Verbraucher ist, bestimmt sich die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren die Mangelansprüche ein Jahr nach Lieferung.

    • Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, so hat er die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls kann sich der Kunde auf erkennbare Mängel nicht mehr berufen.
      Wenn die gelieferte Wage einen Mangel hat, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, so kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die Rechte auf Rücktritt oder Minderung bestehen auch, wenn sie sich die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unzumutbar verzögert.

  5. Haftungsausschuss
    Schadensersatzansprüche unserer Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

  6. Verzug
    Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadenspflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitgehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Fälle höherer Gewalt wie z.B. Streik haften wir nicht.

  7. Eigentumsvorbehalt

    • Liefern wir an Verbraucher, so behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Ware vor. Der Kunde darf die Ware vor der vollständigen Bezahlung nicht weiterveräußern. Er hat uns von etwaigen Pfändungen sofort zu benachrichtigen.

    • Wir behalten uns das Eigentum unserer Ware vor, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit unseren gewerblich tätigen Kunden, einschließlich unserer gestundeten oder aus sonstigen Gründen noch nicht ausgeführten Bestellungen, erfüllt sind. Das gilt auch, wenn wir alle oder einzelne Forderungen gegen unseren Kunden in laufender Rechnung buchen, solange für uns ein Guthaben aus dem Kontokorrentverhältnis besteht.
      Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Unser Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware gegen seinen Abnehmer zur Sicherung unserer Forderung ab und wir nehmen die Abtretung an. Ebenso tritt er seine Forderungen aus sonstigen Rechtsgründen im Falle des Verlustes oder Unterganges unserer Ware gegen alle Dritten, einschließlich Versicherungen, ab und wir nehmen diese Abtretung an. Unser Kunde kann die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, solange er seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat uns über den Zugriff auf unser Eigentum oder unsere Forderung sofort zu informieren und uns alle zum Einzug der Forderung notwendige Angaben zu machen und Unterlagen zukommen zu lassen.
      Unser Kunde nimmt eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns vor. Er tritt uns seine Forderungen aus dem Verkauf der verarbeiteten Ware in voller Höhe ab. Verarbeitet er unsere Ware, verbindet, vermischt oder vermengt er sie mit ihm nicht gehörender Ware, so steht und das Eigentum der Vorbehaltsware zu dem der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt unser Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns Alleineigentum an der neuen Sache ein und verwahrt diese für uns.
      Veräußert unser Kunde die Ware, die in unserem Miteigentum steht, tritt er und den Teil der Forderung ab, der unserem Miteigentumanteil entspricht.
      Wir geben unserem Eigentumsvorbehaltsrecht auf Verlangen frei, wenn und sobald der Wert der Sicherheiten für unsere Forderungen um mehr als 20% überschreitet. Erhalten wir einen Wechsel, erlöschen unsere Eigentumsvorbehaltsrechte erst mit deren Einlösung durch unseren Kunden als Bezogenen.

  8. Erfüllungsort
    Der Erfüllungsort für beide Seiten ist Steinfurt.
    Wenn unser Kunde Kaufmann ist, gilt Steinfurt (Westf.) als vereinbarter, ausschließlicher Gerichtsstand.

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